Einkaufen im Geschäft – So geht es:
Die ab 10.5. geltenden Bedingungen für den Einkauf in “Fleisch und Blut” in unseren Geschäften finden Sie hier zusammengefasst. Für alle Besuche gilt: Bitte vereinbaren Sie von Mo-Fr von 10.00-18.00 und Sa 10.00-16.00 Uhr einen Termin unter der 0571 9119200.
Zusätzlich benötigen Sie einen der folgenden Nachweise für Ihren Besuch (Stand: 07.05.21, Quelle: Mindener Tageblatt):
No. 1: Das Betreten unserer Geschäfte ist nur in Verbindung mit einem maximal 24 Stunden alten, negativen Schnelltest-Ergebnis möglich. Die Tests müssen etwa an den Testzentren der Mühlenkreiskliniken oder den weiteren privaten Zentren im Kreis oder den teilnehmenden Apotheken durchgeführt werden. Ergebnisse von Selbsttests, die im Internet oder Drogerien verkauft werden, zählen nicht.
No. 2: Sie haben bereits beide Corona-Schutzimpfungen erhalten, die Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Der Nachweis erfolgt per Impfpass.
No. 3: Sie wurden per PCR-Test positiv auf das Virus getestet und dieser Test ist mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate alt. Der Nachweis erfolgt per Dokument des PCR-Tests.
No. 4: Sie wurden per PCR-Test positiv auf das Virus getestet und dieser Test liegt mehr als sechs Monate zurück und Sie haben bereits die erste Schutzimpfung erhalten, die 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt per Impfpass und Dokument des PCR-Tests.